Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 10.01.2025)
Vorbemerkungen
- Die Plattform [vereinkauf.de] – im Folgenden „vereinkauf“ genannt – wird derzeit von [Jens Grewe / Inhaber] als Freiberufler betrieben. Eine Umwandlung in eine gUG (gemeinnützige Unternehmergesellschaft) ist für die Zukunft vorgesehen. vereinkauf ist ein internetbasiertes System zur Beschaffung von Mitteln für den gemeinnützigen Sektor.
- Es erfolgt keine Registrierung für Besucher (Einkäufer). Mit dem Besuch und der Nutzung von vereinkauf (insbesondere der Weiterleitung zu Partner-Shops) akzeptieren Besucher diese AGB stillschweigend.
- Die Mittelbeschaffung erfolgt im Wesentlichen über den sog. Gemeinnützigen Einkauf (siehe § 3).
- vereinkauf verpflichtet sich – freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – die Verwaltungskosten im Sinne eines möglichst effizienten Mitteleinsatzes so gering wie möglich zu halten. Überschüsse, die über die Kostendeckung hinausgehen, sollen gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
§ 1 Gültigkeit
- Diese AGB gelten für alle Besucher („Nutzer“) von vereinkauf, für die Ansprechpartner*innen von gemeinnützigen Einrichtungen und Projektgruppen („Ansprechpartner“) sowie für Shop-Betreiber, Dienstleister und andere Firmenkooperationspartner.
- Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, vereinkauf stimmt ihnen ausdrücklich zu.
- vereinkauf kann diese AGB jederzeit ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter vereinkauf.de/agb veröffentlicht. Durch die weitere Nutzung der Website nach Veröffentlichung der geänderten AGB gelten diese als akzeptiert.
§ 2 Vertragliche Beziehungen mit Einrichtungen und Kooperationspartnern
- Einrichtungen / Projektgruppen
- Zur Listung einer gemeinnützigen Einrichtung bei vereinkauf wird die Einrichtung derzeit direkt von vereinkauf angelegt. Zukünftig wird ein Formular zur Verfügung gestellt, über das Dritte die Aufnahme (Listung) einer Einrichtung beantragen können.
- Für die Listung müssen mindestens folgende Informationen hinterlegt bzw. eingesendet werden:
- Name der gemeinnützigen Einrichtung,
- gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- eine gültige Bankverbindung der Einrichtung,
- ein Bild oder Logo zur Darstellung auf vereinkauf.
- Die Entscheidung über die Aufnahme (Freischaltung) der Einrichtung behält sich vereinkauf nach Prüfung der Unterlagen vor.
- Kündigung / Beendigung durch Einrichtungen
- Sowohl vereinkauf als auch die Einrichtung können die Kooperation jederzeit formlos per E-Mail kündigen.
- Bei Beendigung der Kooperation werden noch ausstehende Rückvergütungen, soweit möglich, abgewickelt und vorhandene Guthaben zeitnah an die Einrichtung überwiesen, sofern ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit vorliegt.
- Liegt kein gültiger Gemeinnützigkeitsnachweis mehr vor oder wird dieser länger als zwei Jahre nicht erbracht, kann das noch vorhandene Guthaben in den gemeinsamen Fördertopf von vereinkauf überführt werden.
- Firmenkooperationspartner
- vereinkauf arbeitet mit verschiedenen Online-Marktplätzen und Affiliate-Netzwerken (z. B. Amazon, ebay, AWIN) zusammen. Mit einem Klick auf die entsprechenden Shop-Links werden Besucher zu Angeboten dieser Drittanbieter weitergeleitet.
- Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem/der Besucher*in und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Es gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmungen der Drittanbieter.
- vereinkauf erhält für vermittelte Käufe oder Vertragsabschlüsse eine Vergütung gemäß den Partner- und Programmrichtlinien der Drittanbieter.
- Für Inhalte, Verfügbarkeit oder technische Umsetzung der Drittanbieter-Angebote ist vereinkauf nicht verantwortlich; es gilt § 6 (Haftung).
§ 3 Leistungsbeschreibung Gemeinnütziger Einkauf
- Beim Gemeinnützigen Einkauf vermittelt vereinkauf den Kontakt zwischen einem Unternehmen (Firmenkooperationspartner), das für vermittelte Einkäufe eine Rückvergütung (im Folgenden Prämie) zahlt, und dem Besucher (Einkäufer).
- Besucher klicken z. B. auf einen Shop-Link bei vereinkauf. Kommt es zu einem Einkauf oder Vertragsschluss, zahlt der Shop eine Prämie an vereinkauf.
- vereinkauf behält einen Anteil der Prämie in Höhe von 10% zur Deckung eigener Kosten ein. Der verbleibende Anteil wird im Sinne des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt und soll möglichst der vom Besucher gewünschten Einrichtung zugutekommen.
- Ein Rechtsanspruch des Besuchers auf eine bestimmte Spendenverwendung besteht jedoch nicht, insbesondere wenn der Shop keine oder eine geringere Provision auszahlt als zuvor veröffentlicht.
- Die ggf. veröffentlichten Prämien (z. B. Prozentsätze) sind unverbindlich und können von den tatsächlichen Auszahlungen abweichen. Bei prozentualen Angaben bezieht sich der Prozentsatz in der Regel auf den Netto-Warenkorbwert (ohne MwSt. und Versand).
- Kommt es aufgrund steuerlicher Änderungen oder anderer Vorgaben zu einer Anpassung der Prämien, behält sich vereinkauf vor, die Spendenhöhe entsprechend zu ändern.
§ 4 Abwicklung und Kosten
- Ansprechpartner von Einrichtungen / Projektgruppen
- Ansprechpartner*innen, die eine gemeinnützige Einrichtung über das künftige Formular oder direkt bei vereinkauf hinterlegen, stellen sicher, dass:
- eine gültige Bankverbindung der Einrichtung hinterlegt ist,
- ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (z. B. Freistellungsbescheid) vorliegt,
- die Einrichtung tatsächlich gemeinnützig ist.
- Ansprechpartner*innen, die eine gemeinnützige Einrichtung über das künftige Formular oder direkt bei vereinkauf hinterlegen, stellen sicher, dass:
- Gebühren
- Die Nutzung von vereinkauf durch Besucher ist kostenlos.
- vereinkauf finanziert sich über einen Anteil der von den Shops/Dienstleistern gezahlten Rückvergütungen (siehe § 3). Weder Besucher noch Einrichtungen zahlen hierfür separate Gebühren an vereinkauf.
- Spendenweiterleitung
- vereinkauf sammelt die Gelder aus den Rückvergütungen und zahlt diese monatlich an die hinterlegten gemeinnützigen Einrichtungen aus.
- Eine Überweisung erfolgt in der Regel, sobald mindestens 50 Euro pro Einrichtung zusammengekommen sind.
- Liegt kein (mehr) gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit vor, kann keine Überweisung erfolgen. Fehlt ein gültiger Nachweis länger als zwei Jahre, fließt das angesammelte Spendenguthaben in den gemeinsamen Fördertopf und wird von vereinkauf für andere steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt.
- Kostendeckung
- Erreichen die vereinkauf einbehaltenen Anteile (in Höhe von 10%) die erforderliche Kostendeckung, werden etwaige Überschüsse an weitere gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.
- Die konkrete Verteilung obliegt vereinkauf.
- Keine weiteren Gebühren
- vereinkauf erhebt außer dem oben genannten Anteil keine eigenen Gebühren von Einrichtungen, Besuchern oder Kooperationspartnern.
- Externe Kosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) können bei Bedarf von den Einnahmen abgezogen werden.
§ 5 Haftung
- vereinkauf ist bemüht, den Betrieb der Plattform technisch einwandfrei sicherzustellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder für Ausfälle (z. B. Wartungsarbeiten, technische Störungen).
- vereinkauf haftet nicht für die Richtigkeit oder den Inhalt von Informationen, die von Ansprechpartner*innen oder Kooperationspartnern stammen (z. B. Beschreibung von Einrichtungen, Shops, Angeboten).
- vereinkauf haftet nicht für Schäden, die durch unbefugte Eingriffe Dritter (z. B. Hackerangriffe) entstehen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von vereinkauf vorliegt.
- vereinkauf haftet nicht für Inhalte auf verlinkten Drittseiten (z. B. Shops) und führt keine permanente Kontrolle fremder Inhalte durch. Bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten werden entsprechende Links jedoch umgehend entfernt.
- Der Kaufvertrag und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Produkthaftung, Gewährleistung usw.) bestehen ausschließlich zwischen dem/der Besucher*in und dem jeweiligen Drittanbieter (Shop). vereinkauf ist weder Partei noch haftet vereinkauf für Vertragsstörungen oder Schäden aus diesen Geschäften.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitergehende Haftung von vereinkauf ausgeschlossen, sofern Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Sofern vereinkauf nachträglich Rückvergütungen an Shops oder Dienstleister erstatten muss (z. B. bei Stornierungen oder Rückabwicklungen), ist vereinkauf berechtigt, bereits ausgezahlte Beträge von der begünstigten Einrichtung zurückzufordern.
§ 6 Verantwortlichkeit der Nutzer
- Besucher (Einkäufer) nutzen vereinkauf ohne Registrierung. Sie verpflichten sich, keine missbräuchlichen oder rechtswidrigen Handlungen vorzunehmen, die den Betrieb von vereinkauf schädigen könnten (z. B. Manipulation, Hacking, Umgehung von Tracking-Systemen).
- Ansprechpartner von Einrichtungen gewährleisten, dass die von ihnen übermittelten Informationen richtig sind und dass eine gültige Gemeinnützigkeit vorliegt. Die Angabe privater Konten ist unzulässig.
- Kooperationspartner (Shops, Dienstleister) verpflichten sich, vereinbarte Rückvergütungen an vereinkauf zu zahlen, wenn es zu vermittelten Einkäufen oder Vertragsabschlüssen kommt, und die jeweiligen Programmrichtlinien einzuhalten.
- Bei Verstößen gegen diese AGB oder geltende Gesetze behält sich vereinkauf das Recht vor, Personen oder Partner ohne Vorankündigung von der Nutzung bzw. Kooperation auszuschließen. Darüber hinaus können zivil- und strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.
§ 7 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der Dienste von vereinkauf notwendig ist (z. B. Kontaktdaten einer Ansprechperson). Besucher, die lediglich über Links zu Shops weitergeleitet werden, hinterlassen in der Regel keine personenbezogenen Daten bei vereinkauf, sofern sie keine weiteren Dienste in Anspruch nehmen.
Es gilt im Übrigen die jeweils aktuelle [Datenschutzerklärung von vereinkauf], die auf https://vereinkauf.de/datenschutzrichtlinien abrufbar ist.
§ 8 Einbeziehung Dritter
vereinkauf ist berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen. Insoweit gelten auch die AGB und Datenschutzhinweise dieser Dienstleister, soweit sie nicht den Bestimmungen dieser AGB widersprechen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes von vereinkauf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sonstiger Bestimmungen des internationalen Privatrechts.